BEZIEHUNGSWERK MAINZ
– Vanessa Jilg –
Praxis für traumasensible Psychotherapie (HeilprG) & Paartherapie
kontakt@beziehungswerk-mainz.de
(06131) 950 67 07
Neubrunnenstr. 8
55116 Mainz
BEZIEHUNGSWERK MAINZ
– Vanessa Jilg –
Praxis für traumasensible Psychotherapie (HeilprG) & Paartherapie
kontakt@beziehungswerk-mainz.de
(06131) 950 67 07
Neubrunnenstr. 8
55116 Mainz
Vorteile bei Privatabrechnung
Sie finden psychotherapeutische Unterstützung in meiner Praxis bei
Die Staatliche Zulassung zur Heilpraktikerin für das Gebiet der Psychotherapie verpflichtet mich zur Schweigepflicht und der Fürsorgepflicht (= ausreichende Kenntnisse auf dem Behandlungsgebiet).
Ablauf
Im Erstgespräch lernen wir uns zunächst kennen und ich informiere Sie über Ablauf, Kosten und Möglichkeiten der Kostenübernahme. Es werden der konkrete Behandlungsbedarf (Erstanamnese) und die Therapieziele geklärt. Hier kann auch schon ein erster Therapierahmen (zeitliche Dauer, Frequenz) festgelegt werden.
In den folgenden 3-5 Sitzungen haben Patient:in und Therapeutin die Gelegenheit, die therapeutische Zusammenarbeit zu prüfen. Sie haben also als Patient:in genügend Zeit festzustellen, ob eine Psychotherapie in meiner Praxis für Sie die richtige Wahl ist. Verlassen Sie sich auf Ihr Bauchgefühl und stellen Sie sich die Frage, ob Sie sich wohl und aufgehoben fühlen. Eine Hilfestellung bei dieser Frage kann zum Beispiel dieser Artikel mit Checkliste geben.
Nach den Probesitzungen wird der endgültige Behandlungsvertrag aufgesetzt. In dieser Vereinbarung wird formuliert, welche Rechte und Pflichten Sie als Patient:in und ich als Therapeutin im Rahmen der Behandlung haben. Der Vertrag bindet Sie nicht an eine bestimmte Anzahl Therapiestunden.
Schutz der Privatsphäre
Für eine psychotherapeutische Behandlung muss eine Diagnose nach den Richtlinien des Internationalen Klassifikationssystems (ICD) vorliegen. Bei Kostenübernahme durch die Krankenversicherung muss diese Diagnose mit der entsprechenden Klassifikationsnummer auf der Rechnung vermerkt werden. Darüber hinaus erhält die Krankenversicherung jedoch keine Informationen über Einzelheiten und Inhalte der Behandlung.
Für Psychotherapie n.d. Heilpraktikergesetz gibt es keine sogenannte „Kassenzulassung“. Patient:innen sind also in der Regel Selbstzahler:innen.
Kostenübernahme?
Klicken Sie weiter zum Thema Kostenübernahme bei Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz.