Kostenübernahme?

Vorteile bei Privatabrechnung

 

  • keine langen Wartezeiten
  • keine Diagnose bei der Krankenkasse
  • keine Nachteile bei Versicherungen
  • größere Privatsphäre
  • Wahlfreiheit bei der Therapieform
  • Sicherheit beim Thema Verbeamtung / Staatsdienst (Lehrkräfte, Polizei)

Kostenübernahme

 

Eine Kostenübernahme durch die Krankenversicherung ist nur bei einer psychotherapeutischen Heilbehandlung möglich.

 

 

Gesetzlich Versicherte

 

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Heilbehandlung bei Heilpraktiker:innen nicht. Selbstverständlich können Sie sich aber bei Ihrer Krankenversicherung informieren.

 

Bis zum Jahr 2017 haben manche Krankenversicherungen unter gewissen Umständen eine Kostenerstattung bei Heilpraktiker:innen für Psychotherapie genehmigt. Dies konnte durch einen glaubhaften Nachweis über unzumutbare Wartezeiten bei Psychotherapeut:innen mit Erlaubnis zur Abrechnung mit Gesetzlichen Krankenkassen (Ärzt:innen oder Psychotherapeut:innen mit Approbation) und unzumutbare Entfernung zum Praxisort erwirkt werden. Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2018 sind die Chancen, über diesen Weg eine Kostenerstattung zu bekommen, leider nicht mehr gegeben. Da das Versorgungsthema jedoch einem häufigen Wandel unterliegt, ist es durchaus möglich, dass sich diese Regelungen wieder lockern.

 

Das Thema Unterversorgung psychotherapeutischer Behandlungsangebote ist leider real und äußerst problematisch. Monatelange Wartezeiten, besonders in größeren Städten, sind keine Seltenheit. Hier müssen Patient:innen oft einen langen Atem haben, was in Krisenzeiten und bei akutem Hilfebedarf eine zusätzliche psychische Belastung darstellt. Das Heilpraktiker:innenwesen Psychotherapie soll diese Lücke schließen, so dass Patient:innen mit akuter Belastung schnelle Hilfe erhalten.

Sie sollten Ihre Suche nach geeigneten Behandler*innen in jedem Fall dokumentieren (Name mit Datum und Uhrzeit des Telefonats; Angaben über Wartezeiten/Termin- und Therapieplatzvergaben), um diese Angaben dem Antrag auf Kostenübernahme beizulegen.

Ob einem Antrag auf Kostenerstattung bei Unterversorgung stattgegeben wird, hängt in der Regel auch maßgeblich davon ab, ob Sie als versicherte Person eine Zusatzversicherung für solche Fälle abgeschlossen haben. Trotzdem sollten Sie dies im Einzelfall mit der zuständigen Krankenkasse klären.

 

 

Privat Versichterte

 

Für privat Krankenversicherte besteht die Möglichkeit, sich die Kosten einer privaten Psychotherapie (teilweise) erstatten zu lassen. Auch in diesem Fall ist eine Zusatzversicherung oftmals ausschlaggebend. Informieren Sie sich bitte in Ihrem individuellen Fall bei Ihrer Versicherung.

 

Sollten Ihre Kosten (teilweise) übernommen werden, so werden diese rückerstattet. Meine Rechnung stelle ich an Sie als Patient*in und nicht an die Versicherung. Die Kostenerstattung regelt die Krankenversicherung gesondert mit Ihnen als Patient*in. 

Die Abklärung der Kostenübernahme liegt bei Ihnen als Patient*in. Bei Fragen können Sie mich gerne kontaktieren.

Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz zählt zu den Heilbehandlungen und ist daher nach §4 Nr.14a UStG umsatzsteuerbefreit.