FAQ

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.  

Wie kann ich sicher sein, dass Sie die Richtige für mein Anliegen sind?

 

Einer der wichtigsten Frage zu Beginn einer Therapie oder Beratung – Bitte behandeln Sie die Beantwortung daher ruhig sehr genau. Bei der Wahl einer Beraterin oder Therapeutin sollten Sie nicht nur das Gefühl haben, menschlich, sondern auch professionell gut aufgehoben zu sein. Auf meiner Website versuche ich, Ihnen so transparent wie möglich darzustellen, mit wem Sie es zu tun haben und was meine Arbeitsschwerpunkte sind.

Absolvierte Ausbildungen, Berufserfahrung und Qualitätssicherung sind ein wesentliches Merkmal professioneller Psychotherapie. In meiner Vita können Sie nachlesen, welches Studium und welche Ausbildungen ich absolviert habe.

Da es menschlich auch „stimmen“ muss, verstehe ich, wenn Sie nicht die „Therapeutin im Sack“ kaufen möchten – daher dürfen Sie mich natürlich gerne auch vor einer Terminvereinbarung telefonisch kontaktieren und so einen ersten Eindruck erhalten. Dies ist natürlich kostenfrei. Manchmal bin ich allerdings schwer zu erreichen, da ich mir ja berufsgemäß exklusiv Zeit für meine Klient*innen und Patient*innen nehme. Ich bitte daher um etwas Geduld, dann rufe ich gerne zurück. Eine Anfrage per Mail ist aber meist unkomplizierter.

 

 

 

Was ist der Unterschied zwischen einer Beratung und einer Psychotherapie?

 

In einer Beratung wird ein umgrenztes Thema stärker lösungsorientiert und meist auch in einem kürzeren zeitlichen Rahmen behandelt. Oftmals genügen schon wenige oder sogar nur eine Beratungssitzung, um eine Klärung zu erzielen.

Eine Psychotherapie ist eine Heilbehandlung. Sie dauert meist länger (Als Beispiel dauert eine Kurzzeittherapie im Schnitt 25-50 Sitzungen) und behandelt Themen ursächlicher und ganzheitlicher. Tiefenpsychologisch fundierte Kurzzeittherapie zB hat zwar auch einen umgrenzten Problembereich im Fokus und formuliert, wie die Beratung auch, konkrete Anliegen. Sie setzt jedoch stärker an der umfassenden Persönlichkeitsentwicklung des/der Patient:in an. Hauptmerkmal der Arbeit ist die Beziehungsebene zwischen Patient:in und Therapeut:in sowie die Auseinandersetzung mit der Ebene des sog. ‚Unbewussten‘. Für die psychotherapeutische Behandlung i.V.m. Behandlungsvertrag muss außerdem, ggf. auch für die Abrechnung mit den Krankenkassen, eine Diagnose vorliegen.

 

 

 

Wieso haben Sie sich auf das Thema Hochsensibilität spezialisiert? Sind Sie selbst hochsensibel? 

 

Einige Merkmale der Hochsensibilität treffen bei mir zu, wie bei so manchen Therapeut:innen und Berater:innen. Seit einigen Jahren beschäftige ich mich beruflich sehr intensiv mit der hohen Reizempfänglichkeit und Sensitivität in der menschlichen Natur als auch mit dem Thema der Traumafolge bei Entwicklungstraumatisierungen. Die von mir sehr geschätzte Kollegin Dami Charf hat in Deutschland auf hervorragende Weise dafür gesorgt, dass dieses Thema bekannter wird und viele ihrer Konzepte und die Vorstellung einer bindungsbasierten therapeutischen Haltung finden sich auch in meiner Arbeitsweise wieder. Mein Anliegen ist es, Hochsensibilität als mögliches Persönlichkeitsmerkmal und Traumafolge als Themenkomplex weiter zu erforschen und zu verknüpfen. Über den aktuellen Forschungsstand informiere ich mich regelmäßig und umfassend.

 

 

 

Wieso kostet die Therapie bei Ihnen Geld?

 

Alle Therapien kosten Geld. Psychotherapien bei approbierten, also kassenärztlich zugelassenen Therapeut:innen werden von den Gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen, was bei Heilpraktiker:innen für Psychotherapie nicht oder nur sehr selten der Fall ist. Daher werden Leistungen von Heilpraktiker:innen für Psychotherapie meist privat gezahlt. Dass Psychotherapien nach dem Heilpraktikergesetz strengeren Richtlinien unterzogen werden, wird -zurecht- immer wieder diskutiert. Dass sie somit (Teil-)Kassenzulassungen erhalten könnten, ist allerdings m.E. nicht in Aussicht. Bis dahin können Sie sich jedoch bei Ihrer Krankenversicherung informieren. Detaillierte Infos und warum eine private Psychotherapie auch Vorteile haben kann, können Sie hier nachlesen.

 

 

 

Wie häufig finden Therapiesitzungen statt?

 

Die Frequenz der Therapiesitzungen wird individuell nach Bedarf abgeklärt. In der Regel können Sie aber zu Beginn mit wöchentlich bis 14-tägig einer Sitzung rechnen. Gegen Ende der Therapie vergrößern sich die Abstände (z.B. auf alle vier Wochen).

 

 

 

Muss ich Bargeld zum vereinbarten Termin mitbringen?

 

Nein, das müssen Sie nicht. Ich stelle Ihnen eine Rechnung aus.

 

 

 

Gilt die Schweigepflicht auch für Beratung und Paartherapie?

 

Ja, selbstverständlich habe ich auch hier Schweigepflicht, wie in der Psychotherapie auch. Das heißt, auch wenn zum Beispiel Ihr:e Arbeitgeber:in eine Supervision bezahlt, bleiben die Gesprächsinhalte vertraulich.

 

 

 

Wie kann ich mir die Gruppentherapien vorstellen? 

 

Hier erfahren Sie bald mehr!

 

 

 

Sie bieten auch Beratung bei alternativen Lebensmodellen an. Was qualifiziert Sie dazu, haben Sie denn selbst Erfahrung in diesen Bereichen? 

 

Empathie, Perspektivenwechsel und die Fähigkeit zur Einfühlung in verschiedene Lebenswelten gehören sozusagen zur professionellen „Grundausstattung“ von Therapeut:innen, Paartherapeut:innen und Pädagog:innen. Es stellt für mich keinen Widerspruch dar, Menschen auf diesen Wegen zu begleiten, ohne alle Wege selbst gegangen zu sein – Kein:e Therapeut:in kann alle Erfahrungen von Patient:innen selbst gemacht haben. Das wäre auch nicht immer förderlich.

Die individuelle Situation von Patient:innen soll grundsätzlich von persönlichen Erfahrungen der Therapeutin unabhängig und wertfrei betrachtet werden. Die Fähigkeit des Einfühlungsvermögens in Ihre ganz persönliche Situation ist die Basis des Therapeutenberufes. Da es unterschiedliche Beziehungsmodelle gibt, schließe ich diese schlicht nicht aus.

 

 

 

Ich kann keine festen Öffnungszeiten finden. Kann ich einfach vorbeikommen?

 

Nein, Termine in meiner Praxis vergebe ich ausschließlich nach Vereinbarung und nur telefonisch oder per E-Mail.

 

 

 

Was ist, wenn ich einen Termin doch nicht wahrnehmen kann?

 

Vereinbarte Termine können Sie bis zu zwei vollen Werktagen (mind. 48h) vorher absagen. Bei späterer Absage berechne ich ein Ausfallhonorar.

 

 

 

Wo kann man bei Ihnen gut parken?

 

Hier finden Sie alle Infos zu Parkmöglichkeiten.